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Mehr Flexibilität beim Renteneintritt nötig

Einer unserer Kunden hatte vor kurzem einen internen Workshop und brauchte dafür dringend die Expertise eines früheren langjährigen Mitarbeiters: ein Spezialist in seinem Fach. Das Problem: Der Mann ist schon im Ruhestand. Die Beauftragung eines Ehemaligen war mit den Compliance-Regeln des Unternehmens nicht vereinbar. Und eine kurzfristige Wieder-Anstellung als Angestellter vertrug sich nicht mit geltendem Rentenrecht. Wir haben dieses Personalproblem für unseren Kunden lösen können, aber es war ein gigantischer administrativer Aufwand. Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass wir mit unseren starren (Renten-)Gesetzen in einem dynamischen Umfeld ein unnötiges Problem haben – und ich vermute, das wird in den nächsten Jahren sehr viel größer werden. Denn unser Rechtssystem sieht im Moment vor, dass Beschäftigte bis zu einem bestimmten Alter arbeiten und ab dann Rente beziehen und nicht mehr arbeiten. Ausnahmen gibt es zunächst einmal nur bei Selbständigen, die ohnehin für Einkommen und Ruhestandsgelder selbst sorgen müssen. Angestellte können zwar mit Abschlag früher in Rente gehen, allerdings wird das im Hinblick auf den Arbeitsmarkt grad heftig diskutiert. Andere Abweichungen von der Regel nicht vorgesehen. Von vielen Politikern, … weiterlesen