Allgemein

Mehr Flexibilität beim Renteneintritt nötig

Einer unserer Kunden hatte vor kurzem einen internen Workshop und brauchte dafür dringend die Expertise eines früheren langjährigen Mitarbeiters: ein Spezialist in seinem Fach. Das Problem: Der Mann ist schon im Ruhestand. Die Beauftragung eines Ehemaligen war mit den Compliance-Regeln des Unternehmens nicht vereinbar. Und eine kurzfristige Wieder-Anstellung als Angestellter vertrug sich nicht mit geltendem Rentenrecht. Wir haben dieses Personalproblem für unseren Kunden lösen können, aber es war ein gigantischer administrativer Aufwand.

Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass wir mit unseren starren (Renten-)Gesetzen in einem dynamischen Umfeld ein unnötiges Problem haben – und ich vermute, das wird in den nächsten Jahren sehr viel größer werden. Denn unser Rechtssystem sieht im Moment vor, dass Beschäftigte bis zu einem bestimmten Alter arbeiten und ab dann Rente beziehen und nicht mehr arbeiten. Ausnahmen gibt es zunächst einmal nur bei Selbständigen, die ohnehin für Einkommen und Ruhestandsgelder selbst sorgen müssen. Angestellte können zwar mit Abschlag früher in Rente gehen, allerdings wird das im Hinblick auf den Arbeitsmarkt grad heftig diskutiert. Andere Abweichungen von der Regel nicht vorgesehen. Von vielen Politikern, Gewerkschaften und Sozialverbänden ist das auch nicht gewünscht – jedoch gibt es aktuell anderslautende Stimmen.

Spezialwissen fehlt, wenn die Spezialisten in Rente sind

Dabei werden Fälle wie der oben geschilderte in Zukunft häufiger vorkommen. In der Industrie und der Forschung haben wir in den vergangenen Jahrzehnten enorme technologische Entwicklungen erlebt. Junge nachrückende Fachkräfte wissen oft viel zu diesen neuen Technologien und Methoden. Die bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen sind aber auch notwendig und wichtig. Oft mangelt es in Firmen oder zum Beispiel bei kommunalen und privaten Versorgern an diesem Spezialwissen – spätestens, wenn die Spezialisten verrentet sind. Sie bei Bedarf wieder aktivieren zu können, ohne dass ihr Renten-Status aus rechtlichen oder sozialversicherungstechnischen Gründen gefährdet wird, ist enorm aufwändig. 

Dabei wäre es ein leichtes zu sagen: Wer in einem solchen Fall nochmal zurück möchte in den Betrieb oder grundsätzlich über das Rentenalter hinaus weiterarbeiten möchte, soll das tun dürfen. Wir brauchen ohnehin in den nächsten Jahren mehr Fachkräfte sowie das Know-how und die Erfahrung der Rentner-Generation.

Differenzieren zwischen körperlicher und geistiger Arbeit

Das Gegen-Argument, das ich am häufigsten höre, hat mit der Gesundheit und der Belastung der Menschen zu tun. Man müsse Menschen schützen, die ihr Leben lang schwer geschuftet haben. Das will ich auch gar nicht infrage stellten. Natürlich soll jemand, der jahrelang körperlich schwere Arbeit vollbracht hat, nicht mit 80 Jahren noch arbeiten gehen müssen. Aber es gibt gerade in der Industrie viele Techniker und Ingenieure, die wenig körperlich, sondern vor allem mit dem Kopf gearbeitet haben. Sie haben berechnet und entwickelt oder Mitarbeiter geführt. Ihr Fachwissen – um es salopp zu sagen ihren Grips – brauchen wir heute schon und werden wir in den kommenden Jahren noch viel häufiger brauchen. 

Es geht also um mehr Flexibilität. Es soll keinen Zwang geben, dass jemand arbeiten muss, wenn er älter wird. Es geht um Rahmenbedingungen, die es im Einzelfall ohne großen Aufwand ermöglichen, einen Experten resp. Expertin auf Zeit zu beschäftigen. Das muss im gegenseitigen Einvernehmen möglich sein, ohne dass da jemand seine Rente aufs Spiel setzt. Zwar sollen nach Plänen der Bundesregierung bei vorgezogenen Altersrenten ab Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenzen entfallen, der Renteneintritt bleibt aber weiter starr an Alter und Beitragsjahre gebunden.

Vorbild Schweden: Renteneintritt zwischen 61 und 68 Jahren

Bei solchen Fragen lohnt sich immer ein Blick in andere Länder. In Schweden beispielsweise können Menschen eigenständig entscheiden, wann sie in Rente gehen möchten. Ab einem Alter von 61 Jahren haben sie grundsätzlich die Möglichkeit dazu. Sie dürfen aber, wenn sie möchten, auch mit 68 noch arbeiten. Der Münchner Merkur schreibt dazu: „Das schwedische Modell hat sich in den vergangenen Jahren als durchaus erfolgreich herausgestellt. Dort muss der Staat nicht aushelfen, um die Rentner zu bezahlen. In Deutschland wird die Rente derzeit mit gut 100 Milliarden Euro bezuschusst.“

Wir schaden uns also gleich doppelt, wenn wir an diesem starren Renten-System festhalten: durch die fehlende Expertise einerseits und die ungeheure Belastung des Haushalts andererseits (mit 100 Milliarden Euro hätten wir die Digitalisierung der Schulen und die Sanierung des Gesundheitssystems fast in einem Aufwasch erledigt). In einer immer älter werdenden Gesellschaft mit immer wenigen Beitragszahlern steht das deutsche Rentensystem schon jetzt vor der Pleite. Daran festzuhalten und immer darauf zu pochen, dass der Renteneintritt für alle einheitlich zu regeln ist, schadet Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Wir können es uns auf Dauer einfach nicht leisten.

Tatsächlich gerecht wäre es, wenn jemand, der aus seiner Sicht genügend gearbeitet hat, in Rente gehen darf. Wenn er also körperlich oder geistig nicht weiter belastet werden will und seine Lebensleistung mit einer gerechten Rente honoriert wird. Jemand, der hingegen mit Ende 60 noch topfit ist, dessen Kompetenz vonnöten ist und der regelmäßig oder bei Bedarf diese Kompetenz einbringen will (!), der soll auch das tun dürfen. Ohne irgendwelche Abstriche und mit einer höheren Rente dann, wenn er sich entscheidet aufzuhören.

Flexibilität ermöglichen und Bürokratie abschaffen

Innerhalb der Bundesregierung wird das Thema Renteneintrittsalter aktuell heftig diskutiert. Es muss dringend – an den realen Bedingungen unseres Arbeitsmarkts ausgerichtet – geklärt und gestaltet werden. In vielen Unternehmen brennt es bereits, und es wird noch brenzliger, weil umfangreiches Wissen und jahrelange Erfahrung einer zukünftigen Rentner-Generation fehlen werden. Wir brauchen neue Rahmenbedingungen, um das Renteneintrittsalter flexibler zu gestalten, bei der Beschäftigung von Renten-Empfängern mehr Freiraum zu ermöglichen und Bürokratie abzuschaffen. Die Entwicklung bei den Hinzuverdienstgrenzen ist ein erster Schritt, weitere müssen folgen.

Für die Betroffenen selbst ist zum Beispiel jetzt zum Jahreswechsel ein guter Zeitpunkt, sich Gedanken zu machen, ob oder wie es nach dem offiziellen Renteneintritt beruflich weitergehen soll: Ausschließlich Ruhestand? Wochenweise oder tageweise noch arbeiten, zum Beispiel um das eigene Wissen als Berater in Workshops und Coachings an den Fachkräfte-Nachwuchs weiterzugeben? Auch um selbst fit zu bleiben? In jedem Fall sollte es eine wohlüberlegte und selbständige Entscheidung der Beschäftigten sein und kein Renten-Automatismus. Denn der wird weder den Menschen, noch den unterschiedlichen Berufsbildern gerecht.