Allgemein

Zeitarbeit und Werkverträge sichern den Technologie-Standort Deutschland

Als vor einigen Wochen beim Schlachtbetrieb Tönnies zahlreiche Mitarbeiter positiv auf das Corona-Virus getestet wurden, gerieten erneut das Instrument der Werkverträge und die Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) in den Focus der politischen und öffentlichen Diskussion. Obwohl das eine (Corona) mit dem anderen (Werkverträge) erst einmal gar nichts zu tun hat. Aber wir kennen es schon aus den vergangenen Jahren: Kommt irgendwo ein Skandal beim Umgang von Arbeitgebern und Unternehmen mit ihren Angestellten ans Tageslicht, machen einige Politiker sehr schnell Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsverträge als Wurzel allen Übels aus. Doch das greift regelmäßig zu kurz und ist auch völlig falsch. 

Nun sollen also Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischindustrie verboten werden. Und im Bundesarbeitsministerium gab es – so berichteten es einige Medien – deutlich wahrnehmbare Überlegungen, dieses Verbot auf andere Branchen auszuweiten.

Immer wieder gibt es solche Vorschläge, immer wieder werden ANÜ, Zeitarbeit und Werkverträge als verwerfliche Übeltaten dargestellt – und immer wieder verunsichert das Unternehmen und Beschäftigte. Weil „Ausbeutung“ zwar eine „Schande“ ist, wie Arbeitsminister Heil sagte, weil aber nicht jeder Werkvertrag einer Ausbeutung gleichkommt. Und weil diese Vorschläge nicht nur an dem eigentlichen Problem vorbei gehen, sie zeugen auch von fachlicher Unwissenheit und schaden gleichzeitig dem Technologie- und Wirtschafts-Standort Deutschland. 

Unternehmen können Spezialisten bei Bedarf flexibel beauftragen

Denn ohne die qualifizierte und erfolgreiche Arbeitnehmerüberlassung und das Instrument der Werkverträge gäbe es zahlreiche erfolgreiche Ingenieur-Dienstleister mit Tausenden von herausragend qualifizierten Beschäftigten nicht. Und viele Technologien wären wohl nie entwickelt worden. Deutschland ist auch deswegen ein Spitzenreiter bei technischen Innovationen, weil wir diese Arbeitsmodelle haben und weil wir mit Spezialisten in ganz unterschiedlichen Disziplinen arbeiten. 

Entwickelnde Unternehmen (zum Beispiel in der Automobilindustrie, Optik oder im Maschinenbau) können Ingenieure und Techniker flexibel beauftragen, wenn Sie deren Expertise und Spezialwissen benötigen. Kein Unternehmen könnte diese Spezialisten als Stamm eigener Mitarbeiter vorhalten. Sie werden den Unternehmen überlassen (daher „Arbeitnehmerüberlassung“), so lange (daher „Zeitarbeit“) bis ein vereinbarter Auftrag abgeschlossen und ein verabredetes Werk entstanden ist (daher „Werkvertag“). 

Das ist relativ einfach, keineswegs bösartig und bietet für alle Beteiligten inkl. Staat und Sozialsystem nur Vorteile. Nicht zuletzt für die Beschäftigten selbst, die so immer in einem festen und fairen Arbeitsverhältnis bei ihrem eigentlichen Arbeitgeber stehen. Die Alternative wäre, dass jedes Unternehmen – jeder Auftraggeber – bei Bedarf sich seine eigenen Spezialisten sucht, anstellt und nach getaner Arbeit wieder entlässt. Nein, eine Alternative ist das nicht!

Ein pauschales Verbot ist unsinnig und unverhältnismässig

Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung haben für die unterschiedlichen Branchen ganz verschiedene Bedeutung. Auch daher ist es falsch, ein pauschales Verbot durchzudrücken. Außerdem liegt das Problem regelmäßig nicht im Instrument der Werk- und Zeitverträge, sondern darin, wie manche Unternehmer mit ihren Beschäftigten (ob fest angestellt oder auf Zeit) umgehen. So auch bei Tönnies und anderen Unternehmern, die schon an den Pranger gestellt wurden. Wenn man ihnen etwas vorwerfen kann, dann ist es vielleicht der Umgang mit ihren festen, freien oder temporären Mitarbeitern, vielleicht Bezahlung und Unterbringung. Aber dass sie Instrumente wie Zeitarbeit und Werkverträge nutzen, ist nichts Verwerfliches.

Der Ethikrat der Unternehmen hat daher in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass gerade Zeitarbeit durch Kontrollen, Tarifverträge, Einbindung in die Betriebsorganisation und umfassende Dokumentationspflichten gekennzeichnet sei. Ein Verbot macht daher keinen Sinn, es wäre zudem ein Eingriff in die Vertragsfreiheit, sachfremd und weder erforderlich noch verhältnismäßig.

Hoffen wir, dass sich die Politik auf Augenmaß statt Aktionismus beruft. Damit Unternehmen, die sich auf die temporäre Überlassung von Spezialisten (vgl. „Interim Management“) spezialisiert haben, auch weiterhin ihre Kunden in den verschiedenen Industrien versiert und qualifiziert unterstützen und den Standort Deutschland sichern können.

Ihr Joachim Lang